Kantone



Die Schweiz ist unterteilt in 26 Kantone. Innerhalb der Eidgenossenschaft sind sie Gliedstaaten und verfügen über jeweils eine eigene Verfassung. Des Weiteren hat jeder Kanton eigene gesetzgebende, vollziehende und Recht sprechende Behörden, ein Einkammer-Parlament mit 58 bis 200 Sitzen sowie eine Kantonsregierung mit fünf sieben Mitgliedern. Die Kantone sind selbst verantwortlich für alle Belange, die nicht in den Bereich des Bundes fallen. Dazu gehören beispielsweise die Festsetzung der Steuern sowie das Schul- und Gesundheitswesen. Der Ursprung der kantonalen Aufteilung stammt aus dem Jahr 1291. Seither wurden die Grenzen der Kantone mehrmals verändert. Die letzte große Änderung war die Totalrevision der Bundesverfassung im Jahr 1999.

Hier die Liste der Kantone mit ihren Hauptorten in der Reihenfolge wie sie von der Bundesverfassung festgelegt wurde: Zürich (Zürich), Bern (Bern), Luzern (Luzern), Uri (Altdorf), Schwyz (Schwyz), Obwalden (Sarnen), Nidwalden (Stans), Glarus (Glarus) , Zug (Zug) , Freiburg (Freiburg), Solothurn (Solothurn), Basel-Stadt (Basel), Basel-Landschaft (Liestal), Schaffhausen (Schaffhausen), Appenzell Außerrhoden (Herisau), Appenzell Innerrhoden (Appenzell), St. Gallen (St. Gallen), Graubünden (Chur), Aargau (Aarau), Thurgau (Frauenfeld), Tessin (Bellinzona), Waadt (Lausanne), Wallis (Sitten), Neuenburg (Neuenburg), Genf (Genf) und Jura (Delémont).